Behandlung und Nachuntersuchung beim Malignen Melanom

Das maligne Melanom der Haut wird so gut wie immer chirurgisch entfernt.
Die meisten Melanome weisen eine Tumordicke von unter 1 mm auf. Der seitliche Sicherheitsabstand, der chirurgisch mit zu entfernen ist beträgt dann 1 cm allseits im Gesunden.
Bei Melanomen bis 1 mm Tumordicke ist mit der chirurgischen Entfernung und unter Mitname von 1 cm gesunder Randzone die Behandlung abgeschlossen.

Tabelle 1:
Empfehlungen zu Sicherheitsabständen ("Evidenz"level II)

    Tumordicke nach Breslow Sicherheitsabstand
    in situ 0,5 cm
    bis 2 mm 1 cm
    > 2 mm 2 cm

Bei Vorliegen zusätzlicher Risikofaktoren bei bis zu 2 mm dicken Melanomen (z.B. Ulzeration, Regressionszeichen im Primärtumor) kann ein Sicherheitsabstand von 2 cm in Erwägung gezogen werden.


Die Nachuntersuchung erfordert bei Melanomen unter 1 mm Tumordicke eine 2x jährliche Hautuntersuchung bzw. Ganzkörperinspektion über 5 Jahre, danach 1x jährlich.

Tabelle 2:
Empfehlungen für die Nachsorge kutaner maligner Melanome (Intervalle in Monaten)

Stadium und Tumordicke Körperliche Untersuchung
1. - 5. Jahr
Körperliche Untersuchung
6. - 10. Jahr
Lymphknoten- sonografie
1. - 5. Jahr
Blutuntersuchung **
Protein S100
1. - 5. Jahr
Bildgeb. Untersuchung ***
1. - 5. Jahr
  I, =< 1mm 6 12 Keine Keine Keine
  I+II, > 1 mm 3 6-12 6 3-6 Keine****
  III * 3 6 3-6 3-6 6
  V
Individuell
* Das Stadium III umfaßt alle Formen der lokoregionären Metastasierung. Das neue AJCC-Stadium IIC ( > 4 mm Tumordicke + Ulzeration) sollte wie Stadium III behandelt werden, da die Prognose vergleichbar ist.
** Für die Rezidiverkennung ist allein Protein S100 geeignet.
*** Abdomen-Sonografie und Röntgen-Thorax-Untersuchung, oder CT bzw. MRT oder PET
**** Im Rahmen adjuvanter Therapien werden bildgebende Untersuchungen in 6 - 12monatlichen Abständen empfohlen


Detailierte Angaben in den Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft u. Deutschen Krebsgesellschaft (www.leitlinien.de)
und    http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/032-024.htm